Terms
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Stand: 31. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge an Luca Moser (nachfolgend «Speaker») für Vorträge, Impulse, Workshops, Lauf-Workshops, Podiumsauftritte und Online-Formate (nachfolgend «Einsatz»). Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers gelten nur, wenn der Speaker sie schriftlich bestätigt.
2. Vertragsschluss
Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Speaker eine Anfrage schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt. Inhalt, Datum, Ort, Dauer, Format und Honorar ergeben sich aus dieser Bestätigung oder der Offerte.
3. Vorbereitung
Die Auftraggeberin informiert den Speaker rechtzeitig über Anlass, Publikum, Ablauf und Ziele. Auf Wunsch findet ein kurzes Vorgespräch statt. Der Speaker passt den Inhalt im vereinbarten Rahmen an den Anlass an.
4. Honorar, Spesen und Zahlung
Das Honorar richtet sich nach der Offerte. Reise- und Übernachtungskosten werden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich nach effektivem Aufwand verrechnet. Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
5. Technik und Rahmen
Die Auftraggeberin stellt die vereinbarte Technik bereit (zum Beispiel Projektor, Mikrofon, Clicker) und sorgt für einen geeigneten Raum. Bei Lauf-Workshops sorgt sie für einen geeigneten und sicheren Ort und informiert die Teilnehmenden vorab über Ablauf und Ausrüstung.
6. Absage durch die Auftraggeberin
Sagt die Auftraggeberin einen bestätigten Einsatz ab, gilt Folgendes, bezogen auf das vereinbarte Honorar:
- bis 30 Tage vor dem Einsatz: kostenlos
- 29 bis 8 Tage vor dem Einsatz: 50 %
- ab 7 Tagen vor dem Einsatz: 100 %
Bereits angefallene Spesen werden in jedem Fall verrechnet. Eine Verschiebung auf ein neues Datum ist nach Absprache möglich.
7. Absage durch den Speaker
Kann der Speaker einen Einsatz aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen (zum Beispiel Krankheit, Unfall, höhere Gewalt), informiert er die Auftraggeberin sofort und schlägt nach Möglichkeit ein Ersatzdatum vor. Bereits bezahlte Honorare werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Lauf-Workshops
Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Teilnehmende sollen gesundheitlich in der Lage sein, sich körperlich zu belasten; im Zweifel klären sie dies vorher ärztlich ab. Für ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall, Haftpflicht) sind die Teilnehmenden beziehungsweise die Auftraggeberin verantwortlich. Der Speaker kann Übungen anpassen oder abbrechen, wenn Wetter oder Sicherheit es erfordern.
9. Aufnahmen und Unterlagen
Foto-, Ton- und Videoaufnahmen des Einsatzes sowie deren Veröffentlichung brauchen die vorgängige Zustimmung des Speakers. Präsentationen und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Speakers und dürfen nur für interne Zwecke der Auftraggeberin verwendet werden.
10. Haftung
Der Speaker haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Speakers, soweit gesetzlich zulässig.